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   VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479, 10 CS 14.480   

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VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479, 10 CS 14.480 (https://dejure.org/2014,14671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2014 - 10 C 14.479, 10 CS 14.480 (https://dejure.org/2014,14671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - 10 C 14.479, 10 CS 14.480 (https://dejure.org/2014,14671)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479
    Das Bundesamt hat in dieser Stellungnahme zu Recht auch darauf verwiesen, dass die Antragstellerin mit ihrem materiellen Asylbegehren hinsichtlich aller zielstaatsbezogener Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren zu verweisen ist und kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 10.1.2014 - 10 CE 13.2376 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479
    Da die maßgeblichen ausländerrechtlichen Regelungen die in Art. 6 GG enthaltenen aufenthaltsrechtlichen Rechtswirkungen nachzeichnen, kommt es nicht auf das formale Band der Ehe, sondern vielmehr entscheidend auf den (nachweisbar betätigten) Willen der Ehegatten zur Herstellung und Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet an (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 4 und BayVGH, U.v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 22 jeweils m.w. Rspr-nachweisen).
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis);

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479
    Da die maßgeblichen ausländerrechtlichen Regelungen die in Art. 6 GG enthaltenen aufenthaltsrechtlichen Rechtswirkungen nachzeichnen, kommt es nicht auf das formale Band der Ehe, sondern vielmehr entscheidend auf den (nachweisbar betätigten) Willen der Ehegatten zur Herstellung und Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet an (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 4 und BayVGH, U.v. 11.6.2013 - 10 B 12.1493 - juris Rn. 22 jeweils m.w. Rspr-nachweisen).
  • VG München, 11.02.2014 - M 12 K 13.5511

    Eilantrag (abgelehnt); Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479
    Mit der Beschwerde verfolgt die Antragstellerin (und Klägerin) ihre Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Klage- (M 12 K 13.5511) und das Antragsverfahren (M 12 S 13.5512) weiter.
  • VG Bayreuth, 19.11.2014 - B 4 K 14.280

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu

    Denn auch für den grundrechtlichen Schutz genügt nicht das formale Band der Ehe, sondern es kommt entscheidend auf den (nachweisbar) betätigten Willen der Ehegatten zur Herstellung und Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet an, an dem es hier fehlt (BayVGH, B. v. 20.06.2014 - 10 C 14.479, 10 CS 14.480 - juris Rn. 19; st. Rspr.).
  • VG Bayreuth, 07.08.2014 - B 4 S 14.352

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu

    Denn auch für den grundrechtlichen Schutz genügt nicht das formale Band der Ehe, sondern es kommt entscheidend auf den (nachweisbar) betätigten Willen der Ehegatten zur Herstellung und Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet an, an dem es hier fehlt (BayVGH, B. v. 20.06.2014 - 10 C 14.479, 10 CS 14.480 - juris Rn. 19; st. Rspr.).
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